Verkehrsrecht
Nach einem Verkehrsunfall kann es unabhängig von der Verschuldensfrage ohne Einschaltung eines Anwalts eine Vielzahl von Problemen bei der Schadenregulierung geben.
Sofern die alleinige Schuld beim Unfallgegner liegt, ist dessen Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich verpflichtet, sämtliche Schadenspositionen zu übernehmen. Aufgrund der Schadensminderungspflicht sollten Sie als Anspruchsteller jedoch vorsichtig damit sein „überflüssige“ Kosten zu produzieren, da Sie ansonsten auf diesen Sitzen bleiben könnten. Dies gilt bei Mietwagen und Sachverständigenkosten, ggf. aber auch bei Reparaturkosten sofern diese außer Verhältnis stehen.
Sachverständigenkosten: Grundsätzlich empfiehlt es sich schon aus Gründen der Beweissicherung, einen Sachverständigen mi der Begutachtung des Schadens am Fahrzeug zu beauftragen. Wenn offensichtlich nur ein geringfügiger Schaden entstanden ist, sollten Sie sich zunächst auf die Einholung eines Kostenvoranschlags beschränken.
Mietwagen: Sollten Sie einen Mietwagen benötigen, nehmen Sie das Angebot einer renommierten Autovermietung wahr und mieten eine Klasse niedriger als Ihr eigenes Fahrzeug. In der Regel wird dann die gegnerische Versicherung die vollen Kosten übernehmen.
Schmerzensgeld: Wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden steht Ihnen grundsätzlich ein Schmerzensgeld zu. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Verletzung, aber auch nach Dauer und Umfang der Heilbehandlung. In jedem Fall sollten Sie bei Auftreten von Schmerzen sofort einen Arzt aufsuchen und darauf achten, dass Diagnose und Heilbehandlung detailliert dokumentiert werden. Entscheidend sind auch Grad und Dauer einer Erwerbsminderung. |