Transportrecht

Die Tätigkeit des modernen Spediteurs umfasst häufig mehr als ausschließlich die Besorgung der Beförderung eines Gutes vom Übergabe- zum Empfangsort. Er organisiert, lagert, kommisioniert, verpackt, befördert, verzollt, berät, etc. Entsprechend vielschichtig ist die juristische Fallgestaltung, die im Bereich des Transport- und Speditionsrechts auftreten kann.

Das Transportrechtsreformgesetz (BGBl. 1998 I 1588), das mit Wirkung vom 01.07.1998 in Kraft trat, vermochte die Zersplitterung des Transportrechts nicht völlig zu beseitigen. Zwar hat der Gesetzgeber das nationale Transport- und Speditionsrecht weitgehend in das HGB integriert, aufgrund des immanenten internationalen Bezuges des Transport- und Speditionsgewerbes und der Eigenheiten der unterschiedlichen Beförderungsmittel und –wege muss nach wie vor auf unterschiedliche Gesetzeswerke zurückgegriffen werden.

Zur Anwendbarkeit der maßgeblichen Rechtsquellen, stellen sich vorab im Wesentlichen folgende Fragen: handelt es sich um einen grenzüberschreitenden Transport? Ist der Auftragnehmer Frachtführer (§ 407 HGB), carrier (Art. 1 CMR, 1 WA) oder Spediteur? Welches Gut wird transportiert, welches Transportmitteleingesetzt?

Neben den gesetzlichen Regelungen wird in der Praxis häufig nach den Allgemeinen Deutschen Spediteursbedingungen (ADSp) gearbeitet, deren Einbeziehung in den jeweiligen transportrechtlichen Vertrag geprüft werden muss.

Nicht zuletzt spielen im Transportrecht Haftungsbegrenzungen bzw. Haftungsausschlusstatbestände eine Rolle.

Die Auktionsprofis



deutsch


türkçe