Spezielle Rechtsgebiete - Gewaltschutz
In Deutschland werden Personen, die Opfer von Gewalt geworden sind, durch das 2002 eingeführte Gewaltschutzgesetz geschützt. Unter den Begriff der Gewalt fallen gewalttätige Übergriffe sowohl physischer als auch psychischer Natur. Das Gesetz soll die Gewaltprävention im Allgemeinen fördern und ist daher nicht speziell familienrechtlich ausgerichtet, wenn auch die Bekämpfung der Gewalt im sozialen Nahbereich, insbesondere in der Familie, im Vordergrund steht.
Zur Zweckerfüllung sieht das GewaltschutzG zwei Instrumente vor: Erstens gerichtliche Maßnahmen zur Abwendung drohender, vorsätzlicher Verletzung des Körpers, der Gesundheit, Freiheit und von Teilbereichen des Persönlichkeitsrechts. Zweitens einen Anspruch auf Überlassung einer bisher gemeinsam genutzten Wohnung zur Alleinnutzung.
Angeordnet werden durch das Gericht meist Betretungs-, Kontakt- und Näherungsverbote, sowie die Androhung von Geld- und Freiheitsstrafen bei Zuwiderhandlungen.) |