Mietrecht

Die meisten Probleme im Bereich des Mietrechts stellen sich bei oder nach Beendigung des Mietverhältnisses. In Deutschland ist, vor allem bei der Wohnraummiete das Mietverhältnis einseitig oftmals nicht so leicht zu kündigen wie die jeweilige Partei sich das wünscht oder vorstellt. Selbst bei befristeten Mietverhältnissen genießt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Schutz des Gesetzes, so dass ein Anspruch auf Fortführung des Mietverhältnisses besteht, wenn der Vermieter nicht besondere Gründe für eine Beendigung darlegt. Der häufigste Grund stellt hier der  Eigenbedarf dar.

Umgekehrt stellt sich der umzugswillige Mieter die Kündigung des Mietverhältnisses oftmals auch zu einfach vor. Einen Anspruch auf Stellung eines Nachmieters hat der Mieter per se nicht. So muss der Mieter damit rechnen, zumindest für eine gewisse Zeit die Miete weiterzuzahlen.

Durch den Verkauf der Wohnung wird das Mietverhältnis nicht berührt. Es besteht zu den selben Bedingungen zwischen dem neuen Eigentümer und dem Mieter fort. Sind sich die Parteien über die Beendigung des Mietverhältnisses einig oder wurde von einer Seite wirksam gekündigt, folgt nicht selten der Streit über durchzuführende Schönheitsreparaturen, Betriebskostennachzahlungen und Rückgabe der Kaution. Hinsichtlich der Schönheitsreparaturen sei erwähnt, dass diese nach dem Gesetz grundsätzlich vom Vermieter zu tragen sind und das unabhängig davon in welchem Zustand die Wohnung übernommen wurde.

Durch den Mietvertrag können diese zwar auf den Mieter abgewälzt werden. Häufig sind entsprechende Klauseln, insbesondere in vorformulierten Mietverträgen jedoch unwirksam, da sie den Mieter zu stark benachteiligen. Aufgrund der ständig weiterentwickelten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dem Thema ist es schwierig pauschale Kriterien für die Gültigkeit solcher Klauseln aufzustellen. Als Mieter lohnt es sich jedoch häufig, eine juristisch bewanderte Person einen Blick in den Mietvertrag werfen zu lassen, da so häufig eine Menge Geld und Arbeit gespart werden kann. Umgekehrt sei Vermietern empfohlen, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dem Thema zu verfolgen und ggf. den Mietvertrag an die jeweils aktuelle Rechtslage anzupassen.

Während des Mietverhältnisses treten rechtliche Auseinandersetzungen vor allem bei Mieterhöhung, Mietminderung wegen Sachmängeln, Untervermietung sowie Renovierungsbegehren auf.



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