Familienrecht
Ein wesentlicher Teil des heutigen Familienrechts beschäftigt sich mit der Ehescheidung und ihrem Folgen. Hier kann es von erheblicher Bedeutung sein, vor dem Einleiten der ersten Schritte juristische Beratung einzuholen, da schon mit der Trennung juristische Konsequenzen verbunden sein können sowie durch die Einreichung der Scheidung rechtlich eine Schnittstelle geschaffen wird, insbesondere was Zugewinn und Versorgungsausgleich angeht.
Aber auch für Paare ohne Trauschein können nach einer Trennung juristische Auseinandersetzungen folgen, sofern gemeinsame Kinder vorhanden sind oder gemeinsames Vermögen, insbesondere Immobilien angeschafft wurden.
Die Kanzlei Genç & Feil ist insbesondere auf Familienrecht mit internationalem Bezug spezialisiert. Es ist von entscheidender Bedeutung anhand der Staatsangehörigkeit der Parteien zum Zeitpunkt der Eheschließung und Scheidung richtig zu erfassen, welches Recht auf die Scheidung und die einzelnen Folgesachen anzuwenden ist.
Auch wenn sich Parteien, die ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hatten, hier auch scheiden lassen können, ist es keine Seltenheit, dass der deutsche Richter seiner Entscheidung ausländisches Recht zugrunde legen muss. Das anzuwendende Recht ist ausschlaggebend für die Scheidungsvoraussetzungen.
Auch in Fragen des Unterhalts und des Güterrechts ist die jeweilige Staatsangehörigkeit unter Umständen ausschlaggebend für das anzuwendende Recht. |