Arbeitsrecht

Mit dem Arbeitsrecht kommt heutzutage fast jeder Angestellte im Laufe seines Berufslebens in Berührung. Vom Abschluss eines Arbeitsvertrages und dessen Durchführung abgesehen, sind es vor allem die Inhalte wie Lohn- und Urlaubsansprüche, Arbeitszeiten und Überstunden sowie Aufgabenbereich und Versetzung, die zu Streitpunkten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen, welche nicht selten vor dem Arbeitsgericht enden. Hier sei zu erwähnen, dass eine möglichst genaue Herausarbeitung der genannten Punkte vor Abschluss des Arbeitsverhältnisses und deren schriftliche Fixierung im Arbeitsvertrag vielfach einem späteren Streit vorbeugen kann. Je klarer sich die Parteien im Vorfeld über alle regelungsbedürftigen Punkte geeinigt haben, desto harmonischer wird das Arbeitsverhältnis verlaufen. Gerade für Arbeitsgeber kann es ratsam sein, zur Erstellung von Arbeitsverträgen juristische Beratung in Anspruch zu nehmen.

Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen gibt es Fristen, die von beiden Seiten zwingend zu beachten sind. Zu erwähnen ist hier insbesondere die 3-wöchige Frist zur Einlegung der Kündigungsschutzklage.

Entscheidend für die Beurteilung der Wirksamkeit einer Kündigung ist in Deutschland vor allem der Kündigungsschutz. Greift dieser nicht und ist die Kündigung form- und fristgerecht ausgesprochen, so dürfte sie in aller Regel wirksam sein. Dem Gekündigten steht dann entgegen der landläufigen Meinung nach dem Gesetz in der Regel kein Anspruch auf Abfindung zu.
Spezielle Bereiche des Arbeitsrechts haben sich in Mutterschutz, Elternzeit, sowie dem Teilzeit- und Befristungsgesetz herausgebildet.

Für Arbeitnehmer in größeren Betrieben und Arbeitgeber sind Kenntnisse der Rechtsstellung der Tarifparteien und der Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat), die im jeweiligen Bereich gültigen ggf. allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, sowie Rechtmäßigkeit und Konsequenzen von Arbeitskämpfen von Bedeutung.



deutsch


türkçe